Antrag zu Elternbeiträgen in Krippen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
 
im Namen der FDP und WBG Fraktionen im Rat der Stadt Bad Iburg beantragen wir, folgenden Antrag auf der nächsten Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses am 08.01.2019, der Verwaltungsausschusssitzung am 24.01.2019 sowie der Ratssitzung am 07.02.2019 auf der Tagesordnung zu berücksichtigen. 
 
Zum Hintergrund: Am 20.09.2018 hat der Rat einstimmig die Vorschläge des Kindergartenausschusses, der sich aus Vertretern der Träger, der Verwaltung und des Rates zusammensetzt, zur Anpassung der Elternbeiträge für Krippengruppen beschlossen. Ziel war es, die veraltete Sozialstaffel anzupassen, um für mehr Gerechtigkeit bei den Belastungen zu sorgen. Explizites Ziel aller Ratsmitglieder war es gerade nicht, die Einnahmen über die normalen Kostensteigerungen hinaus, die auch in den letzten Jahren immer wieder vorgenommen wurden, zu erhöhen. 
 
In Zuge der Beratungen der letzten Monate ist von den Fraktionen von FDP und WBG u.a. vorgeschlagen worden, 

  1. die Anzahl der Beitragsstufen zu erweitern und 
  2. die Grundlage zur Beitragseinstufung auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf das Gesamteinkommen zu beziehen. 

 

Die beiden genannten Punkte wurden in dem oben genannten Beschluss nicht umgesetzt. In der Zwischenzeit haben wir viele berechtigte Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten, die auf bestehende Probleme im neuen Beitragssystem hinweisen. 
 
Als Problem wird gehäuft benannt: Einstufung wird auf Gesamteinkommen bezogen, nicht auf das zu versteuernde Einkommen. Dies führe bei den veränderten Bemessungsgrenzen und den dazu parallel vorgenommenen Beitragsanpassungen zu massiven finanziellen Mehrbelastungen bei vielen Familien. So würden in der höchsten Beitragsstufe, unter die, nach Erhebungen der Elternschaft, nach wie vor bis zu 70 Prozent aller Familien fallen, die Beiträge um unverhältnismäßige 42 bis 51 Prozent erhöht (je nach Stundenanzahl), was zu jährlichen Mehrbelastungen bei den Eltern zwischen 900 Euro (bei 5 Stunden) und 1620 Euro (8 Stunden) führe. Auch in der untersten Beitragsstufe seien mit 11 Prozent Beitragssteigerung zu rechnen.
 
Diese Auswirkungen waren vom Rat nicht beabsichtigt, sodass nach Auffassung der Fraktionen von FDP und WBG im Rat der Stadt Bad Iburg die Elternbeiträge und die Sozialstaffelung nachjustiert werden müssen.
 
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass bis zur Bildungs- und Sozialausschusssitzung am 08.01.2019 von der Verwaltung folgende Aspekte zu prüfen und den Ratsmitgliedern vorzulegen sind:

 

  1. Verteilung nach Einkommens-Gruppen für alle Einrichtungen für die neuen Bemessungsgrenzen (unter 37.000 Euro; 37.000 bis 50.000 Euro; über 50.000 Euro)
  2. Verteilung nach Einkommens-Gruppen für alle Einrichtungen für die alten Bemessungsgrenzen (bis 25.000 Euro; bis 35.000 Euro; ab 35.000 Euro)
  3. prozentuale Beitragserhöhung der alten Stufen zu den neuen Stufen
  4. absolute Beitragserhöhung für jede Einkommensstufe und nach betreuten Stunden pro Kind und Jahr
  5. Auswirkungen, sofern zukünftig das zu versteuernde Einkommen die Grundlage für die Einstufung wäre und nicht mehr das Gesamteinkommen
  6. Möglichkeit der Aussetzung der beschlossenen Beitragserhöhung zum 01.02.2019 bis der Rat eine neue Fassung verabschiedet hat.
In den Sitzungen soll sodann auf Grundlage der oben erfragten Daten beraten werden:
  1.  Einführung einer neuen, zusätzlichen Höchsteinkommensstufe (dann insgesamt vier Stufen), die den bisherigen Höchstsatz an Elternbeiträgen übernimmt. Die bisherigen Elternbeitragsstufen sind dementsprechend abzusenken, bzw. für die bisherige Gruppe „über 50.000 Euro“ müsste ein neuer Beitrag festgesetzt werden, der zwischen dem bisherigen „37.000 bis unter 50.000 Euro“ und der neuen Höchsteinkommensstufe läge.
  2. Einstufung erfolgt über das zu versteuernde Einkommen und nicht über das Gesamteinkommen.
  3. Sinnhaftigkeit der Regelung, dass die Einkünfte des Vorvorjahres herangezogen werden.
  4. Aussetzung der beschlossenen Beitragserhöhung bis der Rat diese Frage abschließend beraten und beschlossen hat.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, die Träger über diesen Umstand zu informieren und frühzeitig in alle weiteren Beratungen mit einzubeziehen. Außerdem regen wir dringend an, Elternvertreter zu Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses als Gäste einzuladen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Matthias Seestern-Pauly    Christian Barthold
FDP-Fraktion         WBG-Fraktion
 

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